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Element 3

Verzinkungsrückstände

// bei feuerverzinkten Gitterrosten

Qualitätsvorgabe
Max. 10 % Toleranzfläche
Optionale Premium-Nacharbeit
QS-Vorgabe

Qualitätsstandard & Abnahmekriterien: Verzinkungsrückstände bei feuerverzinkten Gitterrosten


Transparenz im Wareneingang:
Was bei Zinkflittern und Zinkhäuten produktionsbedingt zulässig ist – und wann ein Mangel vorliegt.
Beim Feuerverzinken von Gitterrosten (insbesondere bei feinmaschigen Ausführungen wie MW 30/10 mm) lassen sich produktionsbedingte Zinkflitter oder Zinkhäute in den Maschenöffnungen physikalisch nicht komplett vermeiden. Um für Kunden, Lieferanten und die Wareneingangsprüfung klare Verhältnisse zu schaffen, regelt unsere verbindliche Qualitätsvorgabe QV-GR-01 exakt die zulässigen Toleranzen.

📄 Offizielle Qualitätsvorgabe als PDF herunterladen

Warum entstehen Zinkrückstände? 

Die Feuerverzinkung erfolgt nach DIN EN ISO 1461, Gitterroste werden nach DIN 24537 gefertigt (mit Maß- und Formtoleranzen nach RAL-GZ 638). Während diese Normen eine für den Einsatzzweck geeignete Oberfläche fordern, definieren sie keine prozentualen Grenzwerte für Maschenöffnungen. Feinmaschige Gitterroste (z. B. mit Maschenweite 30/10 mm) neigen beim Eintauchen in das Zinkbad physikalisch bedingt stärker dazu, dass sich einzelne Maschen durch Zinkflitter oder zarte Zinkhäute zusetzen. Unsere Vorgabe schafft hier einen verlässlichen und fairen Maßstab.

Die zwei Ausführungsklassen im direkten Vergleich

Kriterium Standardverzinkung
(Im Preis enthalten)
Premiumverzinkung mit Nacharbeit
(Auf Anfrage / Bestellung)
Freie Öffnungsfläche ≥ 90 % 100 % (visuell frei)
Teilweise / vollständig bedeckte Maschen ≤ 10 % Nicht zulässig
Vollständig verschlossene Maschen ≤ 2 % aller Maschen Nicht zulässig
Verschlossene Maschen direkt nebeneinander Max. 3 Stück Nicht zulässig
Lose, scharfkantige / abbrechbare Rückstände Nicht zulässig Nicht zulässig

Details zur Standardverzinkung (Unsere Qualitätsvorgabe)

Bei einer Standardbestellung gilt Ware innerhalb folgender Toleranzen als technisch einwandfrei und stellt keinen Sachmangel dar: 

  • Mindestens 90 % der Gesamtöffnung müssen komplett frei sein. 
  • Maximal 2 % aller Maschen dürfen komplett verschlossen sein. 
  • Es dürfen maximal 3 Maschen direkt nebeneinander verschlossen sein. 
  • Funktionalität: Wasserablauf, Luftdurchlass, Rutschhemmung und die sichere Begehbarkeit dürfen keinesfalls beeinträchtigt werden. 
  • Wichtig: Lose, scharfkantige oder abbrechbare Zinknasen sind grundsätzlich niemals zulässig.

Wichtiger Hinweis: Sollten Sie für Ihr Projekt eine absolut zinkflitterfreie Optik benötigen, wählen Sie bitte vor Bestellung unsere Premiumverzinkung mit manueller Nacharbeit.
Diese wird separat kalkuliert.

// Einordnung
Verzinkungsrückstände innerhalb dieser Grenzen sind produktionsbedingt und stellen bei Standardverzinkung keinen Sachmangel dar.

So wird geprüft: Das Prüf- & Bewertungsverfahren

Die Begutachtung erfolgt visuell bei normalem Tageslicht und aus üblichem Betrachtungsabstand (mikroskopische Effekte oder reine Farbabweichungen/Mattigkeit der Zinkschicht sind ausgeschlossen).
Zur Bewertung von Teilbedeckungen nutzen wir das transparente Modell der Vergleichsmasche:

  • Vollständig verschlossen = 1,00
  • Zu ca. 75 % bedeckt = 0,75
  • Zur Hälfte (50 %) bedeckt = 0,50
  • Zu ca. 25 % bedeckt = 0,25

Was ist nicht Gegenstand von Reklamationen?

Gemäß technischem Standard sind folgende optische Merkmale kein Reklamationsgrund:

  • Farbliche Unterschiede, Mattigkeit, Fleckigkeit oder Dunkelverfärbungen der Zinkschicht.
  • Transport- oder lagerungsbedingter Weißrost bei Feuchtigkeitseinwirkung.
  • Zinknasen außerhalb der Öffnungsfläche (sofern die Einbaufähigkeit nicht leidet und keine Verletzungsgefahr droht).
  • Maß- und Formtoleranzen (hier gilt die Gütesicherung RAL-GZ 638).

Reklamation & reibungslose Abwicklung

Gemäß § 377 HGB ist die Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Um eine Reklamation schnell und unkompliziert bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:

  1. Auftrags- oder Lieferscheinnummer
  2. Artikel & genaue Maschenweite (z. B. MW 30/10 mm)
  3. Anzahl der betroffenen Roste (stückgenaue Angabe)
  4. Foto 1 (Übersicht): Gesamter Rost senkrecht bei Tageslicht aufgenommen
  5. Foto 2 (Detail): Betroffener Bereich mit angelegtem Zollstock/Maßstab
  6. Auszählung: Kurze Angabe der verschlossenen/teilbedeckten Maschen im Prüffeld

Nach Prüfung erhalten Sie im berechtigten Mangelfall schnellstmöglich Ersatz oder eine fachgerechte Nacharbeit durch die FeNau GmbH.

Vertragliche Einordnung

Diese Qualitätsvorgabe konkretisiert die geschuldete Beschaffenheit der Ware im Sinne des § 434 BGB, sofern in Angebot, Auftragsbestätigung oder AGB auf sie Bezug genommen wird.
Sie ersetzt keine abweichende, ausdrücklich schriftlich vereinbarte Beschaffenheit.

Alle detaillierten Infos, Rechenbeispiele und Richtlinien findest du in unserer offiziellen Qualitätsvorgabe (QV-GR-01) als PDF.

Rechtlicher Status: Diese Qualitätsvorgabe konkretisiert die beschaffene Ware im Sinne des § 434 BGB, sofern darauf in Angeboten, AGB oder Auftragsbestätigungen Bezug genommen wird.

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(Freigegeben durch Th. Nautsch, Geschäftsführung)